Erweiterung der EU-Nutzereinwilligungs-richtlinie auf die Schweiz

In einer zunehmend datenschutzorientierten Welt sehen sich Werbetreibende neuen Herausforderungen gegenüber. Google hat kürzlich bekannt gegeben, dass ab dem 31. Juli 2024 die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung auf die Schweiz ausgeweitet wird.

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Diese Änderung bringt wichtige Neuerungen mit sich, die alle Unternehmen betreffen, die digitales Marketing in der Schweiz betreiben. In diesem Beitrag erklären wir die neuen Änderungen von Google, was sie für Ihr Unternehmen bedeuten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Was ist die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung?

Die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung hat das Ziel, den Nutzern in der Europäischen Union mehr Transparenz und Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu bieten, indem klare und verständliche Informationen über die Datensammlung und -nutzung bereitgestellt werden und eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer eingeholt wird.

Seit ihrer Einführung gilt diese Richtlinie im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich. Sie verlangt von Werbetreibenden und Webseitenbetreibern, dass sie eine klare Zustimmung von den Nutzern einholen, bevor sie Cookies oder ähnliche Technologien zum Sammeln und Verarbeiten von personenbezogenen Daten verwenden. Diese Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, die Datenschutzstandards zu vereinheitlichen und die Rechte der Nutzer in Europa zu stärken.

Neue Anforderungen ab 31. Juli 2024 für die Schweiz

Ab dem 31. Juli 2024 wird die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google auch auf die Schweiz ausgeweitet. Die Mitteilung finden Sie hier: EU user consent policy. Für Werbetreibende bedeutet dies, dass sie explizit die Zustimmung von Schweizer Nutzern einholen müssen, bevor sie Cookies verwenden dürfen. Es ist erforderlich, dass diese Zustimmung über eine von Google zertifizierte Consent Management Plattform (CMP) erfolgt. Mehr Infos und eine Liste der zertifizierten CMP finden Sie hier: European regulations overview and guidance

Ein konkretes Beispiel: Wenn ein Schweizer Nutzer eine Webseite besucht, muss ihm ein klar verständliches und leicht zugängliches Zustimmungsformular (Cookie-Banner) angezeigt werden, das die Arten der gesammelten Daten, deren Verwendungszweck sowie die beteiligten Parteien detailliert auflistet. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, seine Zustimmung zu jeder dieser Verwendungen separat zu erteilen oder abzulehnen.

Auswirkungen auf Werbetreibende und Unternehmen

Durch Googles Entscheidung, die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung auf die Schweiz auszuweiten, sind Werbetreibende nun praktisch verpflichtet, von Nutzern eine klare Zustimmung zur Datenerfassung und -verarbeitung einzuholen. Dies betrifft insbesondere das Sammeln von Informationen durch Cookies für gezielte Werbung.

Der neue Standard wird wahrscheinlich dazu führen, dass weniger Daten in Analytics und für Google Ads verfügbar sind, da einige User möglicherweise die Nutzung von Cookies ablehnen.

Wenn die Richtlinie nicht eingehalten wird, sind die Konsequenzen jedoch gravierender. Werbetreibende, die sie nicht erfüllen, können nur eingeschränkte Anzeigen schalten, was ihre Werbeeinnahmen reduzieren kann. Für Google Analytics bedeutet dies, dass weniger genaue Datenanalysen möglich sind, da einige Tracking-Technologien ohne Zustimmung nicht verwendet werden dürfen.

Handlungsempfehlungen

Implementierung eines zertifizierten CMP

Die Implementierung eines zertifizierten Consent Management Platforms (CMP) ist entscheidend, um die neuen Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Da diese Änderungen eine Vielzahl von Unternehmen in der Schweiz betreffen, ist es ratsam, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen. Reservieren Sie daher bei Ihrer Webagentur einen Slot für die Umsetzung.

Anpassung aller Cookies gemäss neuen Anforderungen

Die neuen Datenschutzanforderungen erfordern auch eine Anpassung aller Cookies gemäss den neuen Vorschriften. Dies umfasst die Überprüfung und Aktualisierung sämtlicher Tracking-Cookies und Tags, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess erfordert Zeit und Ressourcen. Daher ist es ratsam, möglichst rasch Kontakt mit der Agentur aufzunehmen, die für Ihr Webtracking und Ihre Onlinewerbemassnahmen zuständig ist.

Zusammenfassung

Die von Google angekündigte Erweiterung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung auf die Schweiz führt ab dem 31. Juli 2024 zu neuen Anforderungen für digitale Werbetreibende. Ohne die Zustimmung der Nutzer zur Datenerfassung und -verarbeitung dürfen keine Cookies verwendet werden, was die personalisierte Werbung beeinträchtigen kann. Werbetreibende sollten daher frühzeitig eine zertifizierte Consent Management Plattform (CMP) implementieren und ihre Cookies entsprechend anpassen. So können sie sicherstellen, dass sie den neuen Datenschutzbestimmungen entsprechen und ihre Werbung effektiv bleibt.

Wir unterstützen Sie bei der Integration

Wenn Sie die Richtline noch nicht einhalten, bieten wir Ihnen drei flexible Optionen an, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den neuen Datenschutzanforderungen entspricht:

  • Option A: Integration des Cookiebanners und Konfiguration des Consent Modes
    Kosten CHF 400
  • Option B: Integration des Cookiebanners, Anpassung an das CI/CD und Konfiguration des Consent Modes
    Kosten CHF 600
  • Option C: Komplettlösung – Integration des Cookiebanners, Anpassung an das CI/CD, Konfiguration des Consent Modes und des Google Tag Managers
    Kosten CHF 900